SIGEKO

Übernahme der SIGEKO-Tätigkeiten gem. Baustellenverordnung vom Juli 1998

Hiernach sind für Baustellen geeignete SIcherheits- und GEsundheitsschutz-KOordinatoren durch den Bauherren einzusetzen. Diese müssen gem. RAB 30 qualifiziert sein.

Aufgabe ist die Planung, Koordinierung und Überwachung der Handwerksleistungen unter Berücksichtigung von Arbeitschutzmaßnahmen und Arbeitsabläufen.

Zur Unterstützung dieser Leistungen steht die Software pro-plan und pro-sige zur Verfügung.

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